FAQ und Tipps

Begriffe & Fakten

NIV

NIN

Niederspannungsinstallationsnorm SEV 1000. Die NIN gilt im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) als Regel der Technik.

Niederspannungsinstallationsnorm SEV 1000. Die NIN gilt im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) als Regel der Technik.

Nachweispflicht

Mit der revidierten NIV wurde in der Schweiz per 1. Januar 2002 die Nachweispflicht für elektrische Anlagen eingeführt.

Mit der revidierten NIV wurde in der Schweiz per 1. Januar 2002 die Nachweispflicht für elektrische Anlagen eingeführt.

Verantwortung

Die Eigentümer bzw. die von ihnen bezeichneten Vertreter sind für den sicheren Zustand ihrer elektrischen Anlagen verantwortlich.

Die Eigentümer bzw. die von ihnen bezeichneten Vertreter sind für den sicheren Zustand ihrer elektrischen Anlagen verantwortlich.

Sicherheitsnachweis

Die Sicherheit von elektrischen Installationen muss nach der Erstellung und dann in zeitlich festgelegten Abständen überprüft werden. Mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis wird dem Betreiber des Elektrizitätsnetzes der gefahrlose Zustand bestätigt. Diese Sicherheitsnachweise müssen bis zum Ablauf der nächsten Kontrollperiode aufbewahrt werden.

Die Sicherheit von elektrischen Installationen muss nach der Erstellung und dann in zeitlich festgelegten Abständen überprüft werden. Mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis wird dem Betreiber des Elektrizitätsnetzes der gefahrlose Zustand bestätigt. Diese Sicherheitsnachweise müssen bis zum Ablauf der nächsten Kontrollperiode aufbewahrt werden.

Netzbetreiber/innen

Die Betreiber/innen des Elektrizitätsnetzes sind verpflichtet, ein Register ihrer Niederspannungsinstallationen zu führen und die Installationsinhaber zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.

Die Betreiber/innen des Elektrizitätsnetzes sind verpflichtet, ein Register ihrer Niederspannungsinstallationen zu führen und die Installationsinhaber zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.

Neuinstallationen / Schlusskontrolle

Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest.

Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest.

Abnahmekontrolle

Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme der Installationen eine Abnahme-Kontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme der Installationen eine Abnahme-Kontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

Bestehende Installationen (Periodische Kontrolle)

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem berechtigten Kontrollorgan geprüft werden. Die Aufforderung zu einer periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiber.

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem berechtigten Kontrollorgan geprüft werden. Die Aufforderung zu einer periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiber.

Handänderung

Elektrische Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.

Elektrische Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.

Kontrollberechtigung

Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg. dipl. Elektroinstallateur («Elektromeister») oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidg. Fachausweis.

Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan erforderlich.

Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg. dipl. Elektroinstallateur («Elektromeister») oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidg. Fachausweis.

Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan erforderlich.

Unabhängige Kontrolle

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.

Spezialinstallationen

 

Als solche gelten elektrische Installationen mit besonderem Gefahrenpotenzial. Gemäss NIV Anhang Art. 32 Abs. 4 sind dies z.B.

  • Installationen in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 3 und 4
  • Installationen in Explosionsschutzzonen 0 und 1
  • Installationen an Nationalstrassen
  • nicht bahnspezifische Installationen der Eisenbahnen
  • Installationen in Zivilschutzbauten
  • Installationen von Betriebselektrikern

 

 

Als solche gelten elektrische Installationen mit besonderem Gefahrenpotenzial. Gemäss NIV Anhang Art. 32 Abs. 4 sind dies z.B.

  • Installationen in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 3 und 4
  • Installationen in Explosionsschutzzonen 0 und 1
  • Installationen an Nationalstrassen
  • nicht bahnspezifische Installationen der Eisenbahnen
  • Installationen in Zivilschutzbauten
  • Installationen von Betriebselektrikern

 

Akkreditierte Inspektionsstellen

Unternehmen, welche durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) im Sinne der Norm ISO/IEC 17020 für bestimmte Fachbereiche akkreditiert wurden. Solche Unternehmen haben die Berechtigung zur Prüfung der entsprechenden Spezialinstallationen.

Unternehmen, welche durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) im Sinne der Norm ISO/IEC 17020 für bestimmte Fachbereiche akkreditiert wurden. Solche Unternehmen haben die Berechtigung zur Prüfung der entsprechenden Spezialinstallationen.

Häufige Fragen und Tipps

Weshalb braucht es eine Sicherheitsprüfung?

Elektrische Installationen nützen sich – wie alle anderen Gebrauchsgegenstände auch – mit der Zeit ab. Deshalb schreibt das Gesetz eine regelmässige Prüfung aller elektrischen Installationen durch neutrale Fachleute vor. Durch Kontrollen und Messungen werden Gefahrenstellen rechtzeitig entdeckt und eliminiert. Ohne diese Prüfung kann es zu Bränden oder Unfällen kommen.

Elektrische Installationen nützen sich – wie alle anderen Gebrauchsgegenstände auch – mit der Zeit ab. Deshalb schreibt das Gesetz eine regelmässige Prüfung aller elektrischen Installationen durch neutrale Fachleute vor. Durch Kontrollen und Messungen werden Gefahrenstellen rechtzeitig entdeckt und eliminiert. Ohne diese Prüfung kann es zu Bränden oder Unfällen kommen.

Wer ist für den Sicherheitsnachweis verantwortlich?

Für die Sicherheit von elektrischen Installationen sind die Eigentümer verantwortlich. Sie erhalten vom zuständigen Netzbetreiber (Elektrizitätswerk) eine Aufforderung, innerhalb der Frist von 6 Monaten einen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Zum Beispiel durch die Certum Sicherheit AG.

Für die Sicherheit von elektrischen Installationen sind die Eigentümer verantwortlich. Sie erhalten vom zuständigen Netzbetreiber (Elektrizitätswerk) eine Aufforderung, innerhalb der Frist von 6 Monaten einen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Zum Beispiel durch die Certum Sicherheit AG.

Wann muss die Sicherheitsprüfung durchgeführt werden?

Die Sicherheitsprüfung wird ein erstes Mal bei der Erstellung von Installationen durchgeführt, danach periodisch. Wie oft diese Prüfung durchgeführt werden muss, finden Sie unter Kontrollperioden.

Die Sicherheitsprüfung wird ein erstes Mal bei der Erstellung von Installationen durchgeführt, danach periodisch. Wie oft diese Prüfung durchgeführt werden muss, finden Sie unter Kontrollperioden.

Dürfen Laien selber Hausinstallationen erstellen?

Grundsätzlich dürfen nur Fachleute Hausinstallationen vornehmen. Mit einer Ausnahme: An einphasigen Stromkreisen (230 Volt), die durch Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter, 30 mA) geschützt sind, dürfen in selbst bewohnten Räumen auch Laien arbeiten. Die Installation muss aber anschliessend durch eine Fachperson (z.B. Mitarbeiter der Certum Sicherheit AG) geprüft werden.

Grundsätzlich dürfen nur Fachleute Hausinstallationen vornehmen. Mit einer Ausnahme: An einphasigen Stromkreisen (230 Volt), die durch Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter, 30 mA) geschützt sind, dürfen in selbst bewohnten Räumen auch Laien arbeiten. Die Installation muss aber anschliessend durch eine Fachperson (z.B. Mitarbeiter der Certum Sicherheit AG) geprüft werden.

Was bringt ein Fehlerstromschutzschalter (FI)?

FI-Schutzschalter stoppen einen fehlerhaften Stromfluss (z.B. über den menschlichen Körper) innerhalb von 0,3 Sekunden. Diese Massnahme kann lebensrettend sein. Zudem können Fehlerstromschutzschalter Elektrobrände verhindern.

FI-Schutzschalter stoppen einen fehlerhaften Stromfluss (z.B. über den menschlichen Körper) innerhalb von 0,3 Sekunden. Diese Massnahme kann lebensrettend sein. Zudem können Fehlerstromschutzschalter Elektrobrände verhindern.

Tipps für Ihre Sicherheit

FI-Schutzschalter:

In vielen älteren, nicht renovierten Liegenschaften fehlen die FI-Schutzschalter. Ein nachträglicher Einbau ist sehr empfehlenswert. Fragen Sie unsere Berater.

FI-Schutzschalter:

In vielen älteren, nicht renovierten Liegenschaften fehlen die FI-Schutzschalter. Ein nachträglicher Einbau ist sehr empfehlenswert. Fragen Sie unsere Berater.

Strom im Badezimmer:

Bedienen Sie nie von der Badewanne oder von der Dusche aus elektrische Geräte. Das kann lebensgefährlich sein. Wer in der Badewanne nicht aufs Radiohören verzichten will, kann batteriebetriebene, ausgesteckte Geräte verwenden.

Strom im Badezimmer:

Bedienen Sie nie von der Badewanne oder von der Dusche aus elektrische Geräte. Das kann lebensgefährlich sein. Wer in der Badewanne nicht aufs Radiohören verzichten will, kann batteriebetriebene, ausgesteckte Geräte verwenden.

Strom im Freien:

Gehen Sie im Freien nie barfuss, wenn Sie mit Elektrogeräten arbeiten (Rasen mähen, Sägen, Bohren etc.). Betreiben Sie die Geräte über FI-Schutzschalter (im Handel sind mobile FI-Sicherheits-Steckdosen erhältlich). Tragen Sie Gummistiefel oder Schuhe mit Gummisohlen.

Strom im Freien:

Gehen Sie im Freien nie barfuss, wenn Sie mit Elektrogeräten arbeiten (Rasen mähen, Sägen, Bohren etc.). Betreiben Sie die Geräte über FI-Schutzschalter (im Handel sind mobile FI-Sicherheits-Steckdosen erhältlich). Tragen Sie Gummistiefel oder Schuhe mit Gummisohlen.

Stecker und Steckdosen:

Manipulationen an Steckern und Steckdosen können lebensgefährlich sein. Ziehen Sie für eine sichere Elektroinstallation immer einen Fachmann bei.

Stecker und Steckdosen:

Manipulationen an Steckern und Steckdosen können lebensgefährlich sein. Ziehen Sie für eine sichere Elektroinstallation immer einen Fachmann bei.

Strom in der Küche:

Reinigen Sie nie Elektrogeräte unter fliessendem Wasser.

Strom in der Küche:

Reinigen Sie nie Elektrogeräte unter fliessendem Wasser.

Links

* Verbund der Kantonswerke AEW Energie AG, Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG, Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau, Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG und der Axpo Holding AG

* Verbund der Kantonswerke AEW Energie AG, Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG, Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau, Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG und der Axpo Holding AG

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Telefon
058 359 59 61
E-Mail
info@certum.ch
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