Gebäudeinstallationen müssen in zeitlich festgelegten Abständen geprüft werden. Hier finden Sie einige Beispiele aus der Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV).
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Installationen / Installationsteile mit Nullung Schema III
Alle 10 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit letzter Kontrolle