Installationen mit eingeschränkter Bewilligung

Informieren Sie sich hier über unsere Dienstleistungen in Bezug auf die NIV Art. 13 bis 15.

Betreuung Betriebselektriker (NIV Art. 13)

Sie haben in Ihrem Betrieb einen Betriebselektriker, der innerbetriebliche Installationsarbeiten ausführt. Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung des Betriebselektrikers.

Sie haben in Ihrem Betrieb einen Betriebselektriker, der innerbetriebliche Installationsarbeiten ausführt. Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung des Betriebselektrikers.

Betriebselektriker sind dazu berechtigt, innerbetriebliche Installationsarbeiten selbst auszuführen – seien dies Unterhaltsarbeiten, Störungsbehebungen oder Änderungen von Anlagen.

Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung, Schulung inkl. administrative Tätigkeiten mit dem Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI).

Betriebselektriker sind dazu berechtigt, innerbetriebliche Installationsarbeiten selbst auszuführen – seien dies Unterhaltsarbeiten, Störungsbehebungen oder Änderungen von Anlagen.

Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung, Schulung inkl. administrative Tätigkeiten mit dem Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI).

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Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (NIV Art. 14)

Sie sind Inhaber einer Bewilligung für die Installation von besonderen Anlagen (Förderanlagen, Leuchtschriften, Schiffe, Alarmanlagen)? Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung Ihres Personals.

Sie sind Inhaber einer Bewilligung für die Installation von besonderen Anlagen (Förderanlagen, Leuchtschriften, Schiffe, Alarmanlagen)? Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung Ihres Personals.

Führen Fachkräfte Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (z.B. Aufzugs-, Kran-, oder Neonanlagen etc.) aus, so benötigen sie dafür nicht nur spezielle Kenntnisse, sondern auch eine Bewilligung vom Eidg. Starkstrominspektorat und eine Betreuung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle.

Als akkreditierte Inspektionsstelle sind wir berechtigt, diese Betreuung und Schulung des Bewilligungsträgers zu übernehmen. 

Führen Fachkräfte Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (z.B. Aufzugs-, Kran-, oder Neonanlagen etc.) aus, so benötigen sie dafür nicht nur spezielle Kenntnisse, sondern auch eine Bewilligung vom Eidg. Starkstrominspektorat und eine Betreuung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle.

Als akkreditierte Inspektionsstelle sind wir berechtigt, diese Betreuung und Schulung des Bewilligungsträgers zu übernehmen. 

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Anschlussbewilligung (NIV Art. 15)

Sie sind Inhaber einer Anschlussbewilligung. Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung Ihres Personals.

Sie sind Inhaber einer Anschlussbewilligung. Wir kontrollieren die elektrische Installation und übernehmen die fachliche Betreuung Ihres Personals.

Wer elektrische Apparate neu anschliesst oder auswechselt, benötigt eine Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15 vom Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI).

Als akkreditierte Inspektionsstelle sind wir berechtigt, diese Betreuung und Schulung des Bewilligungsträgers zu übernehmen.

Wer elektrische Apparate neu anschliesst oder auswechselt, benötigt eine Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15 vom Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI).

Als akkreditierte Inspektionsstelle sind wir berechtigt, diese Betreuung und Schulung des Bewilligungsträgers zu übernehmen.

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