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Kontrollperioden

Gebäudeinstallationen müssen in festgelegten Abständen geprüft werden. Einige Beispiele aus der Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV):

Jährlich

  • Baustellen und Märkte

Alle 5 Jahre

  • Bühnenhäuser von Theatern
  • Explosionsgefährdete Räume der Zone 2
  • Korrosionsgefährdete Räume
  • Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten
  • Medizinisch genutzte Räume der Kategorie 2
  • Untertagbauten wie Tunnels und Kavernen
  • Betriebsräume von Industrie und Grossgewerbe
  • Laboratorien und Prüffelder von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw.
  • Bauten und Räume mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Schulhäuser, Kindergärten, Kinderheime, Spitäler, Kasernen etc.
  • Campingplätze und Bootsanlegestellen

Alle 10 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle

  • Nasse oder feuergefährdete, gewerblich genutzte Räume
  • Gewerbliche Werkstätten
  • Medizinisch genutzte Räumen der Kategorie 1
  • Bürogebäude, Kirchen, Zeughäuser und landwirtschaftliche Betriebe
  • Sportboote und Vergnügungsschiffe
  • Installationen mit Eigenversorgungsanlagen

Alle 20 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle

  • Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten
Certum Sicherheit AG, Elektrokontrolle und Beratung
Telefon 058 359 59 61, Fax 058 359 59 60

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